Autopfand Schweiz
Autopfand für Schweizer Fahrzeuge – transparent und ohne Fahrzeugverkauf.
Kein Verkauf. Keine Rückmiete. Nur Autopfand.
Bei Depositum erhalten Sie ein Darlehen auf Basis Ihres Fahrzeugwertes. Ihr Auto dient lediglich als Sicherheit – Sie verkaufen es nicht, übertragen kein Eigentum und müssen es nicht zurückmieten.
- Keine Rückmiet-Konstruktion
- Eigentum bleibt bei Ihnen
- Klarer Pfandkredit statt Fahrzeugverkauf
Weiternutzung mit nur 2% pro Monat
Persönliche Prüfung statt Banktermin
Voraussetzungen Autopfand Schweiz
Ab 18 Jahren mit gültigem Führerausweis
Wohnsitz im erreichbaren Umfeld unserer Standorte
Uneingeschränkter Eigentümer, kein Code im Fahrzeugausweis
Kein laufendes Konkursverfahren
Wenn Sie das Fahrzeug während der Laufzeit weiterbenützen möchten, prüfen wir zusätzlich, ob eine sichere und nachvollziehbare Abwicklung möglich ist.
Bei Fahrzeugen mit Schweizer Fahrzeugausweis muss insbesondere geprüft werden, ob im Fahrzeugausweis kein hindernder Code eingetragen ist und ob Halter- und Eigentumsverhältnisse vollständig nachvollziehbar sind.
Bei Firmenfahrzeugen benötigen wir zusätzlich geeignete Firmendokumente sowie einen Nachweis, dass die handelnde Person zur Verpfändung des Fahrzeugs berechtigt ist.
4 Schritte zur Auto-Beleihung Schweiz
1. Schritt:
Anfrage online starten
2. Schritt:
Ersteinschätzung erhalten
3. Schritt:
Code 178 eintragen
4. Schritt:
Termin online wählen
Hier Offerte anfragen und noch heute Geld erhalten!
Wählen Sie Ihr Wunschdarlehen. Wir prüfen persönlich, welches Darlehen anhand Ihres Fahrzeugwertes möglich ist.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Angaben wurden erfolgreich an Depositum übermittelt. Wir prüfen die Fahrzeugdaten und melden uns anschließend per E-Mail mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen.
Wunschdarlehen für Ihr Fahrzeug
Kurze Prüfung zur Beleihung
Das Fahrzeug ist Ihr Eigentum und nicht geleast, bankfinanziert oder anderweitig belastet.
Im Schweizer Fahrzeugausweis ist kein Vermerk „Code 178 / Halterwechsel verboten“ eingetragen.
Für eine Beleihung muss das Fahrzeug in Ihrem Eigentum sein und es darf kein Code 178 / „Halterwechsel verboten“ im Fahrzeugausweis vermerkt sein.
Autodaten eingeben
Kontakt per E-Mail
Häufige Fragen zum Autopfand Schweiz
Bleibe ich Eigentümer meines Fahrzeugs?
Ja, Sie bleiben Eigentümer. Sie verkaufen Ihr Fahrzeug nicht an uns. Depositum arbeitet nicht mit Sale-&-Rent-Back und es gibt keinen Eigentumsübergang wie bei vielen anderen Modellen. Sie nehmen ein Darlehen gegen den Fahrzeugwert auf, ohne Ihr eigenes Fahrzeug zurückmieten zu müssen.
Muss ich mein Auto bei Depositum abstellen?
Bei kleineren Darlehen ist je nach Prüfung eine Weiternutzung möglich. Bei höheren Beträgen wird das Fahrzeug in der Regel eingestellt.
Was bedeutet Code 178 im Fahrzeugausweis?
Der Code 178 bedeutet „Halterwechsel verboten“. Er wird auf die Stammnummer des Fahrzeugs eingetragen und verhindert, dass das Fahrzeug während der Laufzeit ohne unsere Freigabe verkauft oder umgeschrieben werden kann.
Entstehen für die Eintragung des Code 178 Kosten?
Für die Eintragung des Code 178 verrechnen wir keine zusätzliche Gebühr. Je nach zuständigem Strassenverkehrsamt kann jedoch für die Ausstellung bzw. den Druck des neuen Fahrzeugausweises eine amtliche Gebühr anfallen. Diese liegt erfahrungsgemäß bei bis zu ca. 50 CHF und wird direkt vom jeweiligen Amt erhoben.
Was passiert nach der Auslösung mit dem Code 178?
Nach vollständiger Auslösung des Pfandkredites wird der Code 178 von uns umgehend, spätestens innerhalb eines Werktages, wieder zur Löschung freigegeben. Ihr Fahrzeug ist danach wieder uneingeschränkt verfügbar und kann wieder normal verwendet oder umgeschrieben werden.
Wie viel Geld kann ich für mein Fahrzeug erhalten?
Die mögliche Darlehenshöhe hängt vom aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs ab und beträgt ungefähr 50% des aktuellen Wertes. Entscheidend sind unter anderem Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Zustand, Ausstattung, Servicehistorie und Wiederverkaufswert. Bei Weiternutzung sind in der Schweiz in der Regel bis zu 10.000 € möglich.
Welche Unterlagen benötige ich für Autopfand Schweiz?
Für die Prüfung benötigen wir einen gültigen Ausweis, eine aktuelle Wohnsitzbestätigung, den Fahrzeugausweis, beide Fahrzeugschlüssel sowie Kauf-, Service- und Rechnungsunterlagen zum Fahrzeug.
Bei Unternehmen benötigen wir zusätzlich einen aktuellen Firmenbuch- bzw. Handelsregisterauszug und einen Nachweis, dass die handelnde Person für das Unternehmen zeichnungs- oder vertretungsberechtigt ist. Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto schneller kann die Bewertung und Auszahlung vorbereitet werden.
Darf das Fahrzeug finanziert oder geleast sein?
Nein. Für ein Autopfanddarlehen muss das Fahrzeug lastenfrei sein. Es darf also nicht geleast, bankfinanziert oder anderweitig verpfändet sein. Nur wenn das Fahrzeug frei verfügbar ist, kann es als Sicherheit für ein Darlehen verwendet werden.
Wie schnell kann die Auszahlung erfolgen?
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, das Fahrzeug positiv bewertet wurde und die notwendige Sicherung eingetragen ist, kann die Auszahlung sehr rasch erfolgen. Je nach Ablauf und Termin ist eine Auszahlung auch noch am selben Tag möglich.
Ist die Anfrage verbindlich?
Nein. Ihre Anfrage ist unverbindlich. Der automatisierte Anfrageprozess führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Angaben und zeigt Ihnen den weiteren Ablauf bis zur Terminbestätigung. Den passenden Termin können Sie direkt selbst auswählen. Eine verbindliche Vereinbarung entsteht erst, wenn Sie unser Angebot vor Ort in der Filiale annehmen und der Vertrag erstellt wird.
Wichtiger Hinweis
Ein Fahrzeug-Pfandkredit sollte verantwortungsvoll und nur nach sorgfältiger Prüfung der eigenen finanziellen Situation aufgenommen werden. Er dient der kurzfristigen Überbrückung eines vorübergehenden Liquiditätsbedarfs und ist nicht als langfristige Finanzierung gedacht.
Für längerfristige Finanzierungen empfehlen wir, vorab andere Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Bei längerer Laufzeit oder mehrfacher Verlängerung können die Gesamtkosten deutlich steigen.
Rechenbeispiel bei Einstellung des Fahrzeugs
Bei einem Pfandkredit über € 10.000,00 und einer Laufzeit von 2 Monaten ergeben sich bei einem Sollzinssatz von 2 % pro Monat Zinsen in Höhe von insgesamt € 400,00.
Der Sollzinssatz beträgt 24 % p.a. Bei monatlicher Verzinsung entspricht dies rechnerisch einem effektiven Jahreszinssatz von ca. 26,82 % p.a.
Zusätzlich fällt einmalig bei Vertragsabschluss eine Ausfertigungsgebühr von 5 %, somit € 500,00, an. Diese ist im oben genannten effektiven Jahreszinssatz nicht enthalten.
Beim Modell mit Einstellung des Fahrzeugs können zusätzlich Gebühren für Verwahrung, Lagerung und Versicherung anfallen. Diese richten sich nach dem jeweiligen Fahrzeug und werden vor Vertragsabschluss transparent ausgewiesen.
Die Anfrage sowie die Prüfung Ihres Fahrzeugs sind unverbindlich und bis zur Angebotsannahme kostenfrei.